AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vorbemerkungen – Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – nachstehend kurz AVLB genannt – treten an die Stelle der bisher gültigen allgemeinen Verkaufsbedingungen und werden nach Zusendung spätestens mit Auftragserteilung als Vertragsbestandteil und Geschäftsgrundlage für alle Geschäfte, die sich auf Lieferungen der Firma ARTOZ PAPIER AG, ARTOZ CREA AG, ARTOZ LTD beziehen, anerkannt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn bei künftigen Lieferungen nicht mehr besonders auf sie aufmerksam gemacht werden sollte. Soweit in den Bedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des OR (Schweizerisches Obligationenrecht). Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Käufers, die von unseren AVLB abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihre Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Erfolgt trotz entgegenstehender Einkaufsbedingungen die Annahme unserer Lieferung, gelten für dieses Geschäft unsere AVLB als individuell vereinbart.
  2. Sortiment – Unsere Preislisten umfassen die Sorten, welche in der Regel am Lager sind; eine absolute Lieferverpflichtung können wir jedoch nicht übernehmen. Insbesondere behalten wir uns Änderungen im Sortiment vor. Wo im Sortiment Abweichungen zwischen der Preisliste und der Musterkollektion bestehen, ist die vorliegende Preisliste massgebend; verlangen Sie deshalb in besonderen Fällen verbindliche Muster aus dem Lagervorrat.
  3. Qualitätsabweichungen – Kleinere Abweichungen in Festigkeit, Dicke, Nuance, Glätte, Farbe usw. sind vorbehalten.
  4. Massabweichungen – Bei normalen Feuchtigkeitsbedingungen sind folgende Mass-abweichungen zulässig: 2 mm in Breite und Länge.
  5. Flächengewichtstoleranzen – Das vorgeschriebene Flächengewicht versteht sich mit einem Spielraum von +/− 5 %; bei Papieren von 40 g/m2 und weniger von +/− 8 %. Dabei ist das durchschnittliche Gewicht der Anfertigung massgebend.
  6. Stücktoleranz pro Paket – Je Paketeinheit darf die vom Hersteller angegebene Stückzahl von der Zahl der tatsächlich gelieferten Stücke je Paketeinheit nicht mehr abweichen als 5 %.
  7. Änderungen – Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten.
  8. Kreditlieferungen – Entstehen nach Vertragsabschluss für uns Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Kommt der Käufer unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, nicht innerhalb von 14 Tagen nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Lieferabbrüche – Kann der Lieferant aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, seine Lieferverpflichtung nicht oder nicht vollständig erfüllen, so wird der Kunde gegenüber dem Lieferanten schadenersatzpflichtig. Derartige Gründe können sein (nicht abschliessende Aufzählung): Auftragswiderruf des Kunden, auch teilweise, Verweigerung der Warenannahme, Änderungen von Lieferinstruktionen seitens des Kunden. Der Lieferant kann dem Kunden in solchen Fällen ihm entstandene Kosten und eine Entschädigung für erlittene Umtriebe in Rechnung stellen.
  10. Mängel – Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware nach Empfang auf Ihre Bestellungs-konformität hin zu prüfen. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen innert 8 Tagen nach Empfang der Sendung gemeldet werden. Kommen später andere Mängel zum Vorschein, so sind diese nach ihrer Feststellung sofort zu melden. Der Käufer ist unter Ausschluss aller anderen Rechte nur befugt, entweder die Vergütung des nachgewiesenen Minderwertes des Papiers oder die Lieferung vollwertigen Ersatzes innert angemessener Frist unter Rückgabe der beanstandeten Ware zu verlangen. Die Beanstandung der gelieferten Ware entbindet nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung, sofern die Ware im Besitz des Käufers bleibt. Nach Ablauf eines Jahres ist keine Mängelrüge mehr möglich.
  11. Eigentumsvorbehalt – Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
  12. Zahlungsbedingungen – Allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Zahlungen, die nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum erfolgen, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in marktüblicher Höhe zu berechnen.
  13. Ausstellungselemente in Leihgabe – Der Empfänger verpflichtet sich, die Aus-stellungselemente in Leihgabe in einwandfreiem Zustand zu halten und keine Fremdware in den Displays auszustellen.
  14. Transporte – Die Ware reist stets auf Gefahr des Bestellers. Transportschäden sind beim Empfang der Ware dem Transportunternehmen zu melden. Für nachträglich gemeldete Transportschäden kann keine Haftung übernommen werden.
  15. Betriebsunterbrechungen – Betriebsunterbrechungen jeglicher Art und Ursache, welche die Produktion verringern oder unmöglich machen, sowie Transporthindernisse und Zufuhrmangel bewirken eine Verlängerung aller Fristen und Hinausschiebung aller Termine um die Dauer der Betriebshinderung oder –unterbrechung. Der LIEFERANT ist berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten. Der Empfänger hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatzlieferung oder Schadloshaltung.
  16. Webshop – Händler erhalten auf Antrag hin Zugriff auf unseren Webshop und den geschützten Bereich auf unserer Webseite. Der Zugang kann unter Angaben von Gründen verwehrt werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ausschliesslich Personen die Zugangsdaten zum Nutzerkonto des Kunden erhalten, die zur Bestellung von Waren berechtigt sind. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass eine unberechtigte Person Kenntnis der Zugangsdaten erhalten hat, hat der Kunde das Passwort zum Nutzerkonto unverzüglich zu ändern.
  17. Gerichtsstand – Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche CH-5600 Lenzburg. Es gilt schweizerisches Recht.
  18. Schlussbestimmungen – Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; vielmehr ist die unwirksam gewordene oder nichtige Bestimmung so zu ergänzen oder neu zu vereinbaren, dass der von den Vertragspartnern gewollte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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